Allgemeine Geschäftsbedingungen
CitysBusiness.club
Dienstleistung der
Citys Business Consulting UG (haftungsbeschränkt)
(Weitere Informationen unter www.citysbusiness.de)
ABSCHNITT I – ALLGEMEINE REGELUNGEN
§1 Geltungsbereich
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Citys Business Consulting UG (nachfolgend „Anbieter“) im Zusammenhang mit:
- der digitalen Plattform CitysBusiness.club
- Mitgliedschaften
- Vorteilsclub-Leistungen
- Office- und Virtual-Office-Leistungen
- Geschäftsadressen
- Sekretariatsservice
- Veranstaltungen (u. a. Citys Business Talk, Messen, Netzwerktreffen)
- (2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- (3) Verbraucher sind ausgeschlossen.
§2 Vertragsstruktur
- (1) Der Anbieter ist Betreiber einer Plattform.
- (2) Zwischen Mitgliedern geschlossene Geschäfte erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
- (3) Der Anbieter wird nicht Vertragspartner, Vermittler oder Erfüllungsgehilfe.
§3 Vertragsschluss
- (1) Der Vertrag kommt durch Online-Buchung und Zahlungsbestätigung zustande.
- (2) Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Begründung abzulehnen.
- (3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Mitgliedschaft zu aktivieren.
§4 Vertragslaufzeit
- (1) Mitgliedschaften haben die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit (regelmäßig 12 Monate).
- (2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen.
- (3) Kündigung bedarf der Textform.
§5 Zahlungsbedingungen
- (1) Die Vergütung ist im Voraus fällig.
- (2) Bei Ratenzahlung wird bei Verzug einer Rate der gesamte Restbetrag sofort fällig.
- (3) Rückerstattungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§6 Zahlungsverzug
- (1) Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt:
- Zugänge sofort zu sperren
- Leistungen einzustellen
- Geschäftsadresse zu deaktivieren
- (2) Der Verzug löst eine Vertragsstrafe gemäß §31 aus.
ABSCHNITT II – OFFICE & VIRTUAL OFFICE
§7 Kein Mietverhältnis
Es handelt sich nicht um ein Wohnraummietverhältnis, sondern um eine flexible Dienstleistungsvereinbarung.
§8 Nutzung der Geschäftsadresse
- (1) Die Adresse darf nur für legale Geschäftszwecke genutzt werden.
- (2) Nutzung für Scheinfirmen oder rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
- (3) Der Anbieter darf Nachweise verlangen.
§9 Postannahme & Sekretariatsservice
- (1) Der Kunde erteilt ausdrücklich Zustimmung:
- zur Annahme der Post
- zur Öffnung der Sendungen
- zur Digitalisierung (Scan)
- zur elektronischen Weiterleitung
- zur Speicherung in digitalen Ordnern
- (2) Originalpost wird maximal 90 Tage aufbewahrt.
- (3) Danach ist der Anbieter berechtigt, die Post datenschutzkonform zu vernichten.
- (4) Der Anbieter haftet nicht für:
- Fristversäumnisse
- verspätete Zustellungen
- steuerliche Nachteile
- gerichtliche Fristen
- behördliche Zustellungen
§10 Identitätsprüfung (KYC)
Der Anbieter ist berechtigt, Identitäts-, Handelsregister- und wirtschaftliche Berechtigtennachweise anzufordern.
§11 Behördenanfragen
Der Anbieter ist berechtigt, gesetzlich erforderliche Auskünfte an Behörden zu erteilen.
§12 Beendigung
- Mit Vertragsende:
- endet das Recht zur Nutzung der Geschäftsadresse sofort
- ist die Adresse unverzüglich aus Impressum und Registern zu entfernen
- wird Post nach 30 Tagen vernichtet
ABSCHNITT III – VORTEILSCLUB
§13 Rolle des Anbieters
Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Infrastruktur.
§14 Eigenverantwortlichkeit
- Mitglieder sind allein verantwortlich für:
- Angebot
- Vertragserfüllung
- Preisangaben
- steuerliche Abwicklung
§15 Haftungsausschluss
- Der Anbieter haftet nicht für:
- Nichterfüllung
- Mängel
- Insolvenz
- falsche Angaben
- Vertragsverletzungen
§16 Streitigkeiten
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Streitigkeiten zu schlichten.
ABSCHNITT IV – VERANSTALTUNGEN
§17 Teilnahme
Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
§18 Haftungsausschluss Veranstaltungen
- Keine Haftung für:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Garderobe
- Technik
- Ausfall von Referenten
§19 Absage
Bei höherer Gewalt besteht kein Erstattungsanspruch.
§20 Bild- & Tonrechte
Teilnehmer erklären sich mit Foto- und Videoaufnahmen einverstanden.
ABSCHNITT V – HAFTUNG & FREISTELLUNG
§21 Haftungsbeschränkung
- (1) Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- (3) Maximale Haftung beschränkt auf die gezahlte Jahresgebühr.
§22 Keine Haftung für entgangenen Gewinn
Ausgeschlossen.
§23 Technische Verfügbarkeit
Keine Garantie für 100% Verfügbarkeit.
§24 Datenverlust
Keine Haftung für Datenverlust.
§25 Höhere Gewalt
Keine Haftung bei höherer Gewalt.
§26 Freistellungsklausel
Mitglieder stellen den Anbieter vollständig frei von Ansprüchen Dritter.
ABSCHNITT VI – VERTRAGSSTRAFEN
§27 Vertragsstrafe bei Missbrauch der Geschäftsadresse
Bei unberechtigter Nutzung nach Vertragsende:
Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € je angefangenen Monat.
§28 Vertragsstrafe bei illegaler Nutzung
Bei Nutzung für rechtswidrige Zwecke:
mindestens 5.000 € pauschale Vertragsstrafe zzgl. Schadensersatz.
§29 Vertragsstrafe bei Zahlungsverzug
Bei mehr als 30 Tagen Verzug:
10% des Jahresbeitrags als pauschale Vertragsstrafe.
§30 Vertragsstrafe bei Wettbewerbsverstoß
Bei missbräuchlicher Nutzung von Mitgliederdaten:
5.000 € je Verstoß.
§31 Sofortfälligkeit
Bei wesentlicher Pflichtverletzung wird der gesamte Vertragswert sofort fällig.
ABSCHNITT VII – DATENSCHUTZ & COMPLIANCE
§32 DSGVO
Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
§33 Auftragsverarbeitung
Postscans und digitale Ablage erfolgen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.
§34 Geheimhaltung
Mitglieder verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
ABSCHNITT VIII – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§35 Schriftform
Änderungen bedürfen der Textform.
§36 Abtretungsverbot
Abtretung von Rechten ist ausgeschlossen.
§37 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Sitz des Anbieters (Regensburg).
§38 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
§39 Salvatorische Klausel (Erweiterte Fassung)
Unwirksame Klauseln werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
§40 Beweislastregelung
Elektronische Protokolle gelten als Anscheinsbeweis.
